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   BFH, 23.01.2003 - IV R 64/01   

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https://dejure.org/2003,11163
BFH, 23.01.2003 - IV R 64/01 (https://dejure.org/2003,11163)
BFH, Entscheidung vom 23.01.2003 - IV R 64/01 (https://dejure.org/2003,11163)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - IV R 64/01 (https://dejure.org/2003,11163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 52 Abs. 15; ; EStG § 10d Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 13 52 Abs. 15 S. 4
    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung, Grund und Boden

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreie Entnahme eines Obstgartens bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 52 Abs 15, EStG § 13 Abs 2 Nr 2
    Entnahme; Garten; Landwirtschaft; Zugehörigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.10.1999 - VIII R 7/97

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften aus Aktien

    Auszug aus BFH, 23.01.2003 - IV R 64/01
    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach über die Höhe eines Verlustrücktrags im Abzugsjahr zu entscheiden ist (s. nur BFH-Urteil vom 11. August 1999 XI R 23/98, BFH/NV 2000, 184), ist auch auf die Rechtslage nach Einführung des gesonderten Verlustfeststellungsverfahrens (jetzt § 10d Abs. 4 EStG) anzuwenden (s. etwa BFH-Urteil vom 28. Oktober 1999 VIII R 7/97, BFH/NV 2000, 564).
  • BFH, 26.09.2001 - IV R 31/00

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Auszug aus BFH, 23.01.2003 - IV R 64/01
    Ohne dass dies der Revision im Streitfall zum Erfolg verhelfen könnte, verweist der Senat auf seine Entscheidung vom 26. September 2001 IV R 31/00 (BFHE 197, 37, BStBl II 2002, 78), nach der die gemäß § 52 Abs. 15 EStG a.F. zulässige steuerfreie Entnahme des zu einer Wohnung gehörenden Grund und Bodens auch eine in einiger Entfernung vom Hofgrundstück belegene Gartenfläche umfassen kann, sofern diese vor und nach der Entnahme des Wohnhauses als Hausgarten genutzt wurde.
  • BFH, 17.09.1997 - IV R 97/96

    Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen bei Verpachtung

    Auszug aus BFH, 23.01.2003 - IV R 64/01
    Als tatsächlicher Vorgang kann die Entnahme nach ständiger Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nicht rückbezogen, aber auch nicht rückgängig gemacht werden (Senatsurteil vom 17. September 1997 IV R 97/96, BFH/NV 1998, 311, m.w.N.).
  • BFH, 11.08.1999 - XI R 23/98

    Verlustabzug

    Auszug aus BFH, 23.01.2003 - IV R 64/01
    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach über die Höhe eines Verlustrücktrags im Abzugsjahr zu entscheiden ist (s. nur BFH-Urteil vom 11. August 1999 XI R 23/98, BFH/NV 2000, 184), ist auch auf die Rechtslage nach Einführung des gesonderten Verlustfeststellungsverfahrens (jetzt § 10d Abs. 4 EStG) anzuwenden (s. etwa BFH-Urteil vom 28. Oktober 1999 VIII R 7/97, BFH/NV 2000, 564).
  • FG München, 24.10.2001 - 1 K 2903/00

    Entnahme eines vom selbstgenutzten Wohnhaus eines Landwirts abgetrennten Obst-

    Auszug aus BFH, 23.01.2003 - IV R 64/01
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 259 veröffentlicht.
  • BFH, 24.04.2008 - IV R 30/05

    Umfang der steuerfreien Entnahme des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens bei

    An dieser grundlegenden Auslegung hat der Senat auch in mehreren Folgeentscheidungen festgehalten und sie teilweise fortentwickelt (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 26. September 2001 IV R 22/00, BFHE 196, 559, BStBl II 2001, 762, sowie IV R 31/00, BFHE 197, 37, BStBl II 2002, 78; vom 12. September 2002 IV R 66/00, BFHE 199, 572, BStBl II 2002, 815; vom 23. Januar 2003 IV R 64/01, BFH/NV 2003, 904; vom 11. Dezember 2003 IV R 7/02, BFHE 204, 206, BStBl II 2004, 277, und vom 24. Februar 2005 IV R 39/03, BFH/NV 2005, 1273).
  • BFH, 05.10.2005 - XI B 39/04

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Der Streit über die Entstehung eines negativen Gesamtbetrags der Einkünfte im Jahr 2001 und die Vornahme eines entsprechenden Verlustrücktrags in das Jahr 2000 ist mangels entsprechender Bindungswirkung der Einkommensteuerveranlagung 2001 im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung 2000 zu entscheiden (BFH-Urteil vom 23. Januar 2003 IV R 64/01, BFH/NV 2003, 904).
  • FG Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 6 K 281/02

    Keine zwangsweise Entnahme des nicht zur Wohnung dazugehörenden Grund und Bodens

    Das Finanzgericht München hat mit Urteil vom 24. Oktober 2001 ( 1 K 2903/00, Revision IV R 64/01) entschieden, dass der Verzicht auf die Nutzungswertbesteuerung für das Wohngebäude sich nicht auf den selbst genutzten Obst- und Gemüsegarten, der nicht dem Wohngebäude zugehörig ist, rückwirkend erstreckt, sondern dessen Entnahme gegenüber dem Finanzamt eindeutig erklärt werden muss und erst zu diesem Zeitpunkt entnommen ist.
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 12 K 12232/10

    Bilanzierung der Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

    Über die Höhe eines Verlustrücktrags wird - ungeachtet des in § 10d Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) geregelten Verfahrens zur gesonderten Feststellung von Verlustvorträgen - jeweils im Abzugsjahr - hier also: im Jahr 2003 - entschieden (vgl. BFH, Urteil vom 23. Januar 2003 - IV R 64/01, BFH/NV 2003, 904 ; Beschluss vom 05. Oktober 2005 - XI B 39/04, BFH/NV 2006, 286 ).
  • FG München, 29.07.2003 - 13 K 5360/99

    Zur Wohnung gehörender Grund und Boden bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung;

    Eine Zwangsentnahme liegt nur dann nicht vor, wenn die Fläche weiterhin zum (notwendigen oder gewillkürten) Betriebsvermögen gehört (vgl. BFH-Urteil vom 23.01.2003 IV R 64/01, BFH/NV 2003, 904 unter 2. a,).
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